Erschließungsrecht - Stundungszinsen bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken. BVerwG, Urteil vom 24.10.1980 - 4 C 93.77, OVG Nordrhein-Westfalen.

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IRB: Z 852
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Zusammenfassung

Ob und in welcher Höhe im Fall der Stundung des Erschließungsbeitrags für landwirtschaftlich genutzte Flächen Zinsen erhoben werden, entscheidet die Gemeinde nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen. BBauG § 135 IV schließt für seinen Anwendungsbereich die Erhebung von Stundungszinsen aufgrund landesrechtlicher Vorschriften aus. Dass hiernach bei landwirtschaftlichen Grundstücken von einer Verzinsung in einer großzügigen Weise abgesehen werden darf, folgt aus Sinn und Zweck der in § 135 IV BBauG getroffenen Regelung. -y-

Beschreibung

Schlagwörter

Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Verschuldung, Verzinsung, Landwirtschaft, Rechtsprechung

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Baurecht 12(1981)Nr.4, S.366-368, Lit.

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Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Verschuldung, Verzinsung, Landwirtschaft, Rechtsprechung

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