Zur rechtlichen Problematik des Vergütungspools für nachgeordnete Krankenhausärzte. Mitarbeiterbeteiligung am Arbeitseinkommen der leitenden Krankenhausärzte.
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SEBI: 88/2591
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Der Sachverhalt, daß jemand für berufliche Dienst- oder Werkleistungen Vergütungsansprüche nicht gegenüber seinem Arbeitgeber (Dienstherrn), sondern gegenüber Dritten hat und daß er an der Erbringung dieser Leistungen nachgeordnete, vom Arbeitgeber (Dienstherrn) bezahlte Mitarbeiter beteiligt, ist nicht auf Krankenhäuser und das Liquidationsrecht leitender Ärzte beschränkt. Wir begegnen ihm auch in Wissenschaft und Forschung und im kulturellen Leben. All diesen Sachverhalten ist gemeinsam, daß für die Regelung das Tarifvertragsrecht nicht zur Verfügung steht. Die von der Gewerkschaft der Krankenhausärzte (Marburger Bund) und einigen Krankenhausträgern entwickelten Modelle suchen eine Lösung im Rahmen der Vertragsfreiheit mit den Mitteln des Dienstvertragsrechts, zum Teil auch des Gesellschaftsrechts. Die Selbstverwaltungsorgane der Ärzteschaft haben in ihren Berufsordnungen bestimmt, daß leitende Ärzte verpflichtet sind, ärztlichen Mitarbeitern, die in ihrem Liquidationsbereich tätig werden, eine "angemessene Vergütung" zu gewähren. Gegen die in vier Bundesländern darüberhinaus bestehenden gesetzlichen Regelungen über die Abführung von Geld an Mitarbeiterpools hat der Verfasser Bedenken. chb/difu
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Arzt, Chefarzt, Vergütung, Liquidationsrecht, Krankenhausgesetz, Rechtsprechung, Arbeitsrecht, Arbeitslohn, Verband, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Arbeit, Daseinsvorsorge, Krankenhaus
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Bonn: (1987), XVII, 220 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1987)
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Arzt, Chefarzt, Vergütung, Liquidationsrecht, Krankenhausgesetz, Rechtsprechung, Arbeitsrecht, Arbeitslohn, Verband, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Arbeit, Daseinsvorsorge, Krankenhaus