Sanierungsziele bei Altlasten.
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CH
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0251-0960
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IRB: Z 11
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Abstract
Wenn man die Bearbeitung von Altlasten analysiert, so fällt auf, dass die Zieldiskussion im Spannungsfeld Auftraggeber-Bearbeiter-Behörden mehrheitlich sehr spät erfolgt. Anerkennt man die Altlastbearbeitung als Projekt, allenfalls als Teilprojekt Innerhalb eines Bauprojektes, so ist klar, dass aufgrund verspäteter Zieldiskussionen der Grundstein gelegt wird für teure Projektänderungen beziehungsweise für die Eröffnung des Rechtsweges. Mit der Annahme des Abfallgesetzes des Kantons Zürich am 25. September 1994 hat nun der Gesetzgeber erstmals in der Schweiz die Rahmenbedingungen für die Einzelfall-Zieldiskussion festgelegt.
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Schweizer Ingenieur und Architekt
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Nr.13
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S.7-10