Der Widerrufvorbehalt von Verwaltungsakten.
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SEBI: 75/2302
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Zusammenfassung
Der Widerrufsvorbehalt ist eine dem Verwaltungsakt beigefügte Nebenbestimmung, in der die erlassende Behörde die Möglichkeit eines Widerrufs des Verwaltungsaktes zum Ausdruck bringt. Die Problematik des Widerrufsvorbehalts liegt nicht bei der Feststellung des Begriffs oder seinen besonderen Merkmalen, sondern bei dem widerstreitenden Interesse zwischen einer schnellen und flexiblen Handlungsmöglichkeit der Verwaltung einerseits und dem Interesse des Bürgers an der Rechtsbeständigkeit des Verwaltungsaktes andererseits. Die Beifügung eines Widerrufsvorbehaltes bedarf in der Regel keiner weitergehenden Form als der des zugrundeliegenden Verwaltungsaktes. Strengere Anforderungen sind an die Zulässigkeit einer Beifügung zu stellen. Steht die Zulässigkeit fest, so stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit der Ausübung des Widerrufs. Sie hängt weitgehend von der Funktion und Bedeutung des Widerrufvorbehaltes ab.
Beschreibung
Schlagwörter
Widerrufsvorbehalt, Verwaltungsakt, Verwaltungsentscheidung, Verwaltungsrecht, Partizipation, Recht, Verwaltung
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Tübingen: Huth (1973) XVIII, 160 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Tübingen 1972)
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Widerrufsvorbehalt, Verwaltungsakt, Verwaltungsentscheidung, Verwaltungsrecht, Partizipation, Recht, Verwaltung
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Das wissenschaftliche Arbeitsbuch; III/24