Jugendpolitik und Bundesjugendplan. Analyse und Kritik der staatlichen Jugendförderung.

Keil, Annelie
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1969

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SEBI: 71/1242

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Zusammenfassung

Der im Dezember 1950 im Bundestag verabschiedete Bundesjugendplan hat die Jugendpolitik der BRD stark beeinflußt, indem er als eine Art ,,Fondsverwaltung'' die Jugendarbeit vor allem durch Subventionstätigkeit fördert und damit auch politisch steuert. Die Arbeit versucht, mit den Kategorien der Politikwissenschaft und auf dem Hintergrund pädagogischer, soziologischer und sozialgeschichtlicher Zusammenhänge die strukturellen Probleme des Bundesjugendplans zu analysieren und zur Diskussion zu stellen. Dabei wird das komplexe Gefüge, in dem hier staatliche Initiative und Verwaltung einerseits und gesellschaftliche Gruppen als ,,Freie Träger'' sowie pädagogische Praxen andererseits kooperieren, in seinen institutionellen Bedingungen beschrieben, vor allem, um vorhandene und zukünftige Konflikte zu untersuchen. Gemessen an den Maßstäben einer auf Emanzipation und Mündigkeit zielenden Jugendarbeit werden die Unzulänglichkeiten einer in administrative Detailprobleme verstrickten Jugendförderungspolitik herausgearbeitet. Bemängelt wird in dieser Hinsicht die fehlende jugendpolitische Gesamtplanung und Koordination verschiedener Einzelmaßnahmen, die unzureichende Beteiligung der Öffentlichkeit an der Diskussion über den Bundesjugendplan sowie die bisherigen Formen der Beratung des zuständigen Ministeriums durch das Bundesjugendkuratorium. bg/difu

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München: Juventa (1969), 200 S., Lit.

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Reihe Deutsches Jugendinstitut. Analysen; 2

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