Historisierende Fassaden an Bauten von heute in rechtlicher Sicht.
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1983
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IRB: Z 1047
SEBI: Zs 1160-4
BBR: Z 2603
SEBI: Zs 1160-4
BBR: Z 2603
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Zusammenfassung
Der Artikel beleuchtet aus rechtsdogmatischer Sicht die Frage nach der Relation zwischen Ortsbildschutz und Altstadterhaltung einerseits, der Zulässigkeit und Bedeutung historisierender Fassaden an neu hinzukommenden Baulichkeiten anderseits, die durch den § 85, Abs. 5 der Bauordnung für Wien aktuell geworden ist. Als wichtigstes Ergebnis leitet der Autor - Ministerialrat im österreichischen Bautenministerium - die Erkenntnis ab, dass ein Verzicht des Landesgesetzgebers auf die Forderung nach historisierender Fassadengestaltung zur unerwünschten Selbstaushöhlung des Föderalismus in Österreich beitragen würde. - FGW-
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Schlagwörter
Recht , Denkmalschutz , Altstadterhaltung , Fassade , Ortsbild , Bauordnung , Ästhetik , Landesgesetz , Gesetz , Denkmalschutz , Architektenplanung
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Österreichische Gemeinde-Zeitung, Wien 47(1981)Nr.6, S.115-116, 118-121
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Stichwörter
Recht , Denkmalschutz , Altstadterhaltung , Fassade , Ortsbild , Bauordnung , Ästhetik , Landesgesetz , Gesetz , Denkmalschutz , Architektenplanung