Kommunale Wärmeplanung. Handlungsleitfaden.

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EDOC

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Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes gibt das Land Baden-Württemberg allen Gemeinden die Chance, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und fortzuschreiben. Die großen Kreisstädte müssen bis zum 31. Dezember 2023 einen Wärmeplan vorlegen. Mit der Wärmeplanung macht sich die Gemeinde die Wärmeversorgung als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge zu Eigen. Die kommunale Entscheidungsebene und die Verwaltung entwerfen einen strategischen Fahrplan, der ihrer Arbeit in den kommenden Jahrzehnten Orientierung verleiht. Ein kommunaler Wärmeplan umfasst vier Elemente: (1) Bestandsanalyse (2) Potenzialanalyse (3) Aufstellung Zielszenario (4) Wärmewendestrategie. Hierauf aufbauend werden im kommunalen Wärmeplan mögliche Handlungsstrategien und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und damit einhergehend zur Reduzierung und klimaneutralen Deckung des Wärmeenergiebedarfs entwickelt. Ein kommunaler Wärmeplan ist Grundlage für die Verknüpfung der energetischen Gebäudesanierung mit einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Diese strategische Planung der Wärmeversorgung einer Kommune bildet die Grundlage für die Umsetzung.

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