Die EnEV 2014 - Wesentliche Neuerungen, offene Rechtsfragen und praktische Auswirkungen.
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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RE
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Abstract
Die Bundesregierung hat ehrgeizige, wenn auch bislang nur politisch verbindliche Klimaziele aufgestellt. Dem Gebäudesektor kommt bei der Erreichung dieser Ziele eine Schlüsselrolle zu. Bis zu 40 Prozent des Gesamtendenergieverbrauchs und 25-30 Prozent der gesamten CO-Emissionen entfallen auf diesen Sektor. Das prognostizierte Einsparpotential liegt bei ca. 1 Million Tonnen CO2-Äquivalenten bis 2020. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, ambitionierte energetische Mindestanforderungen an die Neuerrichtung von Gebäuden und den Gebäudebestand verbindlich zu regeln. Einen entsprechenden Rahmen setzt auf europäischer Ebene die Gebäude-Richtlinie, die im Jahr 2010 durch die Richtlinie 2010/31/EU novelliert wurde. In Deutschland wird die Richtlinie durch das Energieeinspargesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) in ihren jeweiligen Fassungen umgesetzt. Die ordnungsrechtlichen Instrumente der EnEV werden auf nationaler Ebene durch die Förderpolitik und die Informationsstrategie der Bundesregierung flankiert. Der im November 2013 abgeschlossene Novellierungsprozess der EnEV verlief insgesamt stockend und war von weit reichenden politischen Diskussionen geprägt. Der Referentenentwurf datierte daher erst vom 15.10.2012, der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung erfolgte am 6.2.2013. Das novellierte EnEG, das in erster Linie die erforderlichen Verordnungsermächtigungen zum Erlass der EnEV einhält, wurde im Juli 2 013 erlassen. Den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates vom 28.6.2013 folgte schließlich nach der Bundestagswahl der Beschluss des Bundesrates vom 11. 10.2013, dem am 16.10.2013 von der Bundesregierung zugestimmt wurde. Die EnEV wurde am 2 1.11.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt in ihren wesentlichen Teilen am 1.5.2014 in Kraft.
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 2
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S. 67-73