Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union - auf dem Weg zu einem Europäischen Verfassungsvertrag.

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Erfurt

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ZLB: 2002/3436

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RE
KO

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Abstract

Es wird zunächst die Charta der Grundrecht der Europäischen Union veröffentlicht, die am 2.10.2000 vom Konvent angenommen und - unverändert - am 7.12.2000 auf dem Europäischen Gipfel in Nizza von Rat, Kommission und Europäischem Parlament proklamiert worden ist. Den einzelnen Bestimmungen der Charta sind die jeweiligen "Erläuterungen" des Präsidiums des Konvents beigegeben. Sie dienen lediglich dazu, die Bestimmungen der Charta zu verdeutlichen, entfalten keinerlei Rechtswirkung, da sie ohne jede Mitwirkung des Konvents vom Präsidium "in eigener Verantwortung" formuliert wurden. Es schließt sich eine Lister der Konventsmitglieder (Stand 6.9.2000) an. Die wesentlichen Ratsdokumente sind sodann aufgenommen: Die Schlussfolgerungen von Köln, Tampere und Nizza sowie die Nizzaer Erklärung zur Zukunft der Union. Es folgen die Beschlüsse des Bundesrates zur Charta. difu

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93 S.

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