Die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte auf das Arbeitsrecht.

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Köln

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ZLB: 95/1565

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Abstract

Die Austrahlungswirkung (die Wirkung der Schutzbereiche von Grundrechten), insbesondere der Art. 9 Abs. 3, 12 Abs. 1,13 und 14 Abs. 1 GG auf das Arbeitsrecht ist Inhalt der Studie. Zunächst erfolgt eine Darstellung und Begründung der Schutzgebotsfunktion der Grundrechte. Die Schutzgebotsfunktion betrifft zum einen die Ebene der Bürger untereinander und zum anderen die Verpflichtung des Staates, den Grundrechten im Verhältnis der Bürger untereinander zur Geltung zu verhelfen. Diese Funktion der Grundrechte wurde vom Bundesverfassungsgericht mit dem Fristenlösungsurteil 1975 entwickelt und steht als zweite Funktion neben der klassischen Funktion des Grundrechts als Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat. Die Untersuchung wendet sich danach der Umsetzung der Schutzgebotsfunktion durch den Gesetzgeber mit Hilfe der Rechtsetzungskompetenz (Erlaß von Schutzvorschriften) und durch die Gerichte zu. rebo/difu

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XXVII, 243 S.

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