Recht auf inklusive Schule bis zum Abschluss. Hinweise zu einer völkerrechtskonformen Ausgestaltung und Anwendung von Prüfungsregelungen im Recht der bayerischen Mittelschule.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: R 620 ZB 7013
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RE
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Abstract
Die zum 26. März 2009 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) hat mit dem in Art. 24 BRK grundgelegten Recht auf eine inklusive Bildung vielfältige Grundsatzdebatten aus pädagogischer, schulstrukturpolitischer und juristischer Perspektive ausgelöst. (Zu) wenig diskutiert - auch und gerade aus rechtlicher Sicht - werden dagegen die konkreten Voraussetzungen für die erfolgreiche Wahrnehmung des Rechtsanspruchs auf den inklusiven Schulbesuch im Einzelfall. Dies lässt sich zeigen am Beispiel eines Prüfungsrechts, das inklusionspädagogische Spezifika leugnet und damit den Erfolg eines inklusiven Unterrichtsbesuchs zu konterkarieren droht.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 7
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S. 224-227