Deponieverordnung. Textausgabe mit umfassenden Erläuterungen und weiterführenden Vorschriften.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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ZLB: 2003/504

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RE

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Abstract

Die Deponieverordnung (DepV) ist am 1. August 2002 in Kraft getreten. Mit der Verordnung hat die Bundesregierung das letzte Glied einer Regelungskette geschmiedet, mit der unter Einbeziehung der bereits erlassenen Abfallablagerungsverordnung und der Neuregelungen des sog. Artikelgesetzes die Europäische Deponierichtlinie vollständig umgesetzt wird. Die Verordnung stellt die umweltverträgliche Behandlung, Langzeitlagerung und Ablagerung von Abfällen insgesamt sicher. Dabei wird der Stand der Technik, so wie er in der TA Abfall und der TA Siedlungsabfall vorgegeben ist, in den wichtigsten Bereichen beibehalten. Er wird allerdings auf Verordnungsebene gehoben und damit allgemein verbindlich festgeschrieben. Der Band enthält neben dem Text der DepV Erläuterungen sowie weiterführende Rechtsvorschriften. difu

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292 S.

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Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis; 127