Beschleunigung von Genehmigungsverfahren auf Kosten des Umweltschutzes. Anmerkungen zum Bericht der Schlichter-Kommission.

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0943-383X

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IRB: Z 1830

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Abstract

Die Anfang 1994 von der Bundesregierung eingesetzte Unabhängige Expertenkommission zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren - nach ihrem Vorsitzenden auch Schlichter-Kommission benannt - hat ihre Arbeitsergebnisse in einem Bericht niedergelegt, der unter dem Titel "Investitionsförderung durch flexible Genehmigungsverfahren" sogleich auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist. Es wurde eine Beschleunigung ohne Wirkungsverlust für Drittschutz und Schutz der Allgemeinheit angestrebt. Die Autorin weist auf die Zusammenhänge zwischen umweltrechtlichen Genehmigungserfordernissen als Instrumenten zum Vollzug des Umweltrechts und der Vollzugsgesamtleistung der Behörden hin. Bei einem Abbau genehmigungsrechtlicher Präventivkontrollen besteht die Gefahr, daß über private Initiative und private Sachverständige ein Markt für Vollzugsvermeidungsdienstleistungen entsteht, der schließlich ein Defizit im Umweltschutz zur Folge hat.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr.2

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S.57-62

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