Geordnete städtebauliche Entwicklung. OVG NW, Urteil vom 29.8.1979 - XA 133/79.

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IRB: Z 76
SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212

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Zusammenfassung

Im Hinblick auf den im Flächennutzungsplan zum Ausdruck kommenden Planungswillen kann ein Vorhaben auch dann einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und damit öffentlichen Belangen zuwiderlaufen (§ 35 Abs. 2 u. 3 BBauG), wenn der Flächennutzungsplan an einem formellen Fehler leidet. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Gemeinde grundsätzlich an ihren Planungsvorstellungen festhält und darüberhinaus die Möglichkeit besteht, den Flächennutzungsplan gemäß § 55a Abs. 5, §§ 183 ff. Abs. 3 BBauG im Falle einer auf formalen Verstößen beruhenden Fehlerhaftigkeit mit Rückwirkung wieder in Kraft zu setzen. sp

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Bundesbaugesetz, Planungswille, Flächennutzungsplan, Stadtentwicklung, Verfahrensfehler, Fehlerhaftigkeit, OVG-Urteil, Rechtsprechung

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Der Städtetag, Stuttgart 33(1980)NR.7, S.427-428

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Recht, Bundesbaugesetz, Planungswille, Flächennutzungsplan, Stadtentwicklung, Verfahrensfehler, Fehlerhaftigkeit, OVG-Urteil, Rechtsprechung

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