Sicherheitsvorsorge vor Ort. Eine verschiedenen Trägern zustehende, vernetzt wahrzunehmende Aufgabe auch in Bereichen "Innerer Sicherheit" und öffentlicher Un-Ordnung in der Kommune.

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München

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ZLB: 2006/2577

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Die innere Sicherheit in den Kommunen ist in den letzten Jahren vernachlässigt worden. Es wird als Defizit angesehen, dass die Kommunen nicht ausreichend in die Betrachtung von Land und Kommunen in Bezug auf die kommunale Kriminalprävention einbezogen werden. Unklar ist, welchem Wissenschaftsbereich sich die kommunale Kriminalprävention zuordnet, wo liegen die Schwerpunkte: in der Kriminologie, Kriminalpolitik, Polizeirecht oder im Kommunalrecht? Eine neue Sichtweise der öffentlichen Stellen vor Ort sollte in Gang kommen, weg von dem puren Kriminalitätsbezug. Bei einer neuen Sichtweise geht es um die Frage, wie man einer öffentlichen Unordnung begegnen kann; Befragungen von Bürgern zeigen, dass weniger klassische Straftaten gefürchtet werden, denn mehr die Verwahrlosungstendenzen (Bettelei, Schmiererei, Randale etc.). Diese Verwahrlosung bietet den Nährboden für neue Kriminalität. Ziel der Untersuchung ist es, die Forderungen nach einer neuen Sicherheitsdenkweise, einer Sicherheitsarchitektur unter Einbeziehung der Kommunen. Dabei werden die kriminologischen Erkenntnisse beachtet, aber nicht primär behandelt, mit dem Ziel die Aufgabenzuständigkeit im kommunal- und polizeirechtlichen Sinn in ihrer Entwicklung und aktuellen Verortung aufgezeigt werden. sg/difu

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206 S.

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