Neue Richtlinien für den 'Blauen Engel' ab Januar 1995 gültig - Start zum Blindflug? 'Blauer Engel' zwischen 'Kriterium für Umweltschutz' und 'Werbemittel für die Industrie'.
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DE
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0720-3438
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IRB: Z 386
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Abstract
Um einen Heizkessel, einen Einzelofen oder einen Kachelofeneinsatz anstandslos einbauen und in Betrieb nehmen zu dürfen, bedarf es sogenannter Brauchbarkeitsnachweise der Feuerstätten. Nun gibt es daneben auch bestimmte Gütezeichen, die vielfach die Verkleidung oder Verpackung der Heizkessel oder - geräte zieren und die Verkaufsunterlagen werbewirksam schmücken. Brauchbarkeitsnachweise von Feuerstätten sind zum Beispiel ein DIN-Zeichen, DIN-DVGW- Zeichen bzw. das ab 1. 1. 1996 obligatorische CE-Zeichen, die Bauartzulassung oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom DIBT, dem Deutschen Institut für Bautechnik als der obersten Baubehörde. Derartige Nachweise sind zwingend vorgeschrieben - eine davon muß jede Feuerstätte haben, wobei die dazugehörige Registernummer auf dem Typenschild vermerkt sein muß. Anders sogenannte freiwillige Auszeichnungen, wie etwa ein RAL-Gütezeichen oder der "Blaue Engel" für eine besonders umweitschonende und energiesparende Betriebsweise einer Feuerstätte. Nicht nur, daß solche Gütezeichen werbewirksam sind, vielfach läßt sich durch die Auszeichnung auf einen hohen Entwicklungsstandard des Gerätes schließen; vor allem dann, wenn eine Vergaberichtlinie für einen" Blauen Engel" gerade erst erschienen ist.
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Wärmetechnik
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Nr.11
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S.641-648 (5 S.)