Entschädigungsbedürftige Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums nach Art. 14 I 1, 2 GG.
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Datum
1995
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Herausgeber
Lang
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Frankfurt/Main
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ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 96/2069
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
S
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Arbeit behandelt die Dogmatik der Eigentumsentschädigung. Art.14 Abs.1, S.1 GG ist als Individualrecht nur dann tangiert, wenn der Betroffene die nach dem inhaltsbestimmenden Gesetz mögliche Stellung auch wirklich innehat. Davon ausgenommen sind Erwartungen, Hoffnungen, Chancen sowie das Vermögen als Ganzes. Grundsätzlich ist die Schranke Art. 14 Abs.1, S. 2. GG. Gegenstand der Arbeit ist die Abgrenzung einer Inhalts- und Schrankenbestimmung zur Enteignung. Insbesondere bezieht sich der Autor auf den Pflichtexemplarbeschluß des Bundesverfassungsgerichts von 1981 und setzt sich auch in bezug auf die Sozialpflichtigkeit des Eigentums mit dieser Entscheidung auseinander. Schwerpunkt der Untersuchung ist die Frage, ob Art.14 Abs.1, S.1,2 GG taugliche Rechtsgrundlage sein kann, wenn eine sich unverhältnismäßig auswirkende Inhalts- und Schrankenbestimmung nicht eine Enteignung darstellt und damit der weite Enteignungsbegriff nicht zur Anwendung kommt. kirs/difu
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Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
XIV, 287 S.
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Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1822