Konkurrentenklage im Subventionsrecht.
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Date
1992
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DE
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Bielefeld
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ZLB: 92/4608
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DI
Authors
Abstract
Mit der subventionsrechtlichen Konkurrentenklage wendet sich der Kläger gegen die hoheitliche Beeinträchtigung seiner Stellung hinsichtlich seines Konkurrenzverhältnisses zu seinen Mitbewerbern am Markt. Die negative Konkurrentenklage richtet sich gegen die Subventionierung eines anderen, die positive Konkurrentenklage bezweckt eine Subventionierung des Klägers selbst. Die prozessuale Zulässigkeit sowie die materiellrechtlichen Grundlagen der subventionsrechtlichen Konkurrentenklage sind Gegenstand dieser Arbeit. Die Prüfung der Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG als mögliche materielle Grundlage ergibt, daß nur das Grundrecht auf die freie Ausübung des Berufs aus Art. 12 I GG für die subventionsrechtliche Konkurrentenklage erheblich ist. Dabei muß der Schutz des Art. 12 I GG schon vor der Stufe der unerträglichen Beeinträchtigung eingreifen können, weil die dadurch gewährleistete Wettbewerbsfreiheit ihren Garantiegehalt bereits im Vorfeld der Existenzgefährdung entfaltet. lil/difu
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XXX, 113 S.