Staatlicher Einsatz von Videotechnik. Eine Grundrechtsbetrachtung zu Videoüberwachungsmaßnahmen.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935
IRB: Z 935
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Abstract
Technische Entwicklungen haben stets eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Folge. Der staatliche Einsatz der Videotechnik und die davon betroffenen Grundrechtspositionen waren in den letzten Jahren Gegenstand zahlreicher Beiträge in der rechtswissenschaftlichen Diskussion. Dabei finden sich nahezu ausschließlich Stellungnahmen, die eine Ausweitung - z.T. extensive Ausrichtung - des Grundrechtsschutzes fordern. Der Beitrag soll in einer relativierenden Betrachtung das Grundrechtskonzept der Verfassung und die vertretenen Meinungen zusammenführen, ohne dass Konturen einer staatlichen Begrenzung verloren gehen. Staatlicher Einsatz von Videotechnik ist kein Selbstzweck und sollte zudem anhand der einzelnen Anwendungsvarianten in Bezug auf die Grundrechtsrelevanz differenzierend bewertet werden. difu
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 10
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S. 289-299