MRHG § 4; 2. WKSchG Art. 3. Umlegung der höheren Grundsteuer auf Mieter nach Wegfall der Grundsteuervergünstigung. OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 4.11.1980 - 10 W 47/80, R.
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Bei einem Mietverhältnis über nicht preisgebundenen Wohnraum kann der Vermieter nach dem Wegfall der Grundsteuervergünstigung für das Wohngrundstück die von ihm geschuldete höhere Grundsteuer als Erhöhung der Betriebskosten anteilig auf die Mieter umlegen, wenn er nach dem Inhalt des Mietvertrages neben dem Mietpreis den Ersatz von Betriebskosten gesondert fordern kann und der Wegfall der Grundsteuervergünstigung zur Erhöhung der gesamten Betriebskosten geführt hat. Der Vermieter kann die Betriebskosten nur auf die Mieter umlegen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Mit einer solchen Absprache bringen die Vertragsparteien übereinstimmend zum Ausdruck, dass die Betriebskosten nicht Bestandteil des Mietpreises sind und in ihrer tatsächlichen Höhe zusätzlich geschuldet werden. -y-
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Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietvertrag, Mietrecht, Nebenkosten, Betriebskosten, Grundsteuer, Grundsteuervergünstigung, Rechtsprechung, OLG-Urteil, Rechtsentscheid
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 34(1981)Nr.19, S.1051, Lit.
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Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietvertrag, Mietrecht, Nebenkosten, Betriebskosten, Grundsteuer, Grundsteuervergünstigung, Rechtsprechung, OLG-Urteil, Rechtsentscheid