Zulassung hoch- und vollautomatisierter Fahrzeuge. Die Rolle von Produktregulierung, Konformitätsbewertung, Produktbeobachtung und Marktüberwachung.

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München

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0020-9511

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ZLB: Kws 305 ZB 6803
BBR: Z 153
IFL: I 809

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Abstract

Bereits heute bieten technische Systeme dem Fahrer Entlastung durch Assistenzfunktionen. Hoch- und vollautomatisierte Systeme, die ohne menschliches Eingreifen die Fahrbahn wechseln, bremsen und lenken können, sind grundsätzlich technisch verfügbar. Es fehlt bislang noch ein Rechtsrahmen für die Zulassung hoch- und vollautomatisierter Kraftfahrzeuge. Die rasante Entwicklung der Technik nötigt Politik und Gesellschaft dazu, kurzfristig Zulassungsprozesse rechtsverbindlich zu definieren, denn derart weitreichende technische Entwicklungen erfordern gesetzliche Regelungen zum Zusammenwirken von Fahrzeugen mit automatisierten Fahrfunktionen und dem Fahrer. Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingesetzte Ethik-Kommission zum vernetzen Fahren hat ethische Leitlinien für den zukünftigen Rechtsrahmen ausgearbeitet, über die in dem Beitrag berichtet wird. Mit der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes wurden einige der Empfehlungen bereits im Oktober 2017 in nationales Recht überführt. Bezüglich der Zulassung automatisierter Fahrzeuge wird ausdrücklich erklärt, dass die technische Entwicklung dem Prinzip der eigenverantwortlichen Handlungsfreiheit der Hersteller zu folgen hat. Diese Freiheit hat dort ihre Grenzen, wo überragende Interessen der Allgemeinheit oder grundlegende Wertentscheidungen der Rechtsordnung gefährdet sind. Bereits heute wird die Typengenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach Vorlage eines Prüfberichts ausgesprochen. Zudem führt das KBA bereits heute eine Marktüberwachung durch. Der Hersteller ist verpflichtet, ein automatisiertes Fahrzeug nach dem Inverkehrbringen zu beobachten, um eventuelle Produktionsfehler zu erkennen und diese nachträglich zu beseitigen.

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Internationales Verkehrswesen

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Nr. 1

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S. 24-26

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