Abschalten von Lichtsignalanlagen. Empfehlungen, Begründung.

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SEBI: 82/5811

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Abstract

Die Beratungsstelle für Schadenverhütung gibt in ihrer Mitteilung sechs Empfehlungen zum Abschalten von Lichtsignalanlagen und begründet diese.Ausgehend von dem begründeten Grundsatz, daß eine Abschaltung nur in Frage kommt, wenn alle sich daraus ergebenden Konsequenzen sorgfältig geprüft sind, werden Gründe, die zum Abschalten von Lichtsignalanlagen führen können, erörtert.Dabei wird zwischen Lichtsignalanlagen, die abgeschaltet werden dürfen, solchen, bei denen kein Grund zum Abschalten besteht und solchen, die nicht abgeschaltet werden sollten, unterschieden.Darüberhinaus werden Hinweise gegeben, die beim Abschalten unbedingt zu beachten sind. goj/difu

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Lichtsignalanlage, Abschaltung, Grundsatz, Verkehrsunfall, Schadensverhütung, Verkehr

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Köln:(1979), 44 S., Abb.

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Lichtsignalanlage, Abschaltung, Grundsatz, Verkehrsunfall, Schadensverhütung, Verkehr

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Mitteilungen der Beratungsstelle für Schadenverhütung; 15