Neue Hürden für Stadtplaner. Ausschreibungspflicht von Grundstücksgeschäften der Kommunen.
Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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RE
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Abstract
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat festgestellt, dass die Regeln über die Vergabe von Bauaufträgen oder Baukonzessionen einzuhalten sind, wenn der öffentliche Eigentümer eines Grundstücks und die planerisch betroffene Gemeinde bei der Vermarktung an einen Investor zusammenarbeiten und die Gemeinde den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Absicherung der vom Investor zugesagten Baumaßnahme nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) verlangt. In Anknüpfung an die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind mittlerweile zwei weitere Entscheidungen der Vergabekammern Düsseldorf und Münster zur Vergabepflicht bei Grundstücksgeschäften ergangen. Die Entscheidungen haben auf kommunaler Ebene zu erheblicher Verunsicherung geführt, da sie eine Umkehr der bisherigen Verwaltungspraxis bei der Investorenauswahl bedeutet und mittlerweile den Stopp vieler Investorenverfahren in Städten und Gemeinden zur Folge gehabt hat. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag Schlussfolgerungen aus den Entscheidungen gezogen. difu
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Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 12
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S. 504-506