Bahnreform und Enteignung. Die Rückkehr der privatbegünstigenden Enteignung im Eisenbahnwesen.
Duncker & Humblot
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Date
2002
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 2002/1684
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DI
Authors
Abstract
Wegen des Landbedarfs, der für ein flächenbezogenes Unternehmung wie die Bahn typisch ist, ist die Enteignung seit der Entwicklung der Eisenbahn eng mit ihr verbunden. Sie stellt eine verfassungsrechtliche Möglichkeit dar, wenn die enteignungserheblichen Vorhaben dem "Wohle der Allgemeinheit" dienen. Zieht sich der Staat im Zuge der Privatisierung jedoch aus Verantwortungsbereichen zurück, oder verliert er aufgrund gesellschaftsrechtlicher Vorrangverhältnisse an Einflussnahmemöglichkeit, führt das gerade an Stellen, wo vormals unproblematisch aufgrund hoheitlicher Trägerschaft auch hoheitlicher Zwang ausgeübt werden konnte - zum Nutzen des Gemeinwohls und zum Vorteil der staatlichen Unternehmung - zu Schwierigkeiten. Denn die privatrechtsförmige Eisenbahn nach dem Rechtsregimewechsel "Bahnreform" ist anders als einst die Deutsche Bundesbahn von vornherein keinem Gemeinwirtschaftlichkeitsauftrag unterstellt, sondern wegen der Verfassungsvorgabe als Wirtschaftsunternehmen zu führen, das auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet ist. Der verfassungsrechtliche Gewährleistungsauftrag richtet sich allein noch an den Bund als eine andere, von den privaten Eisenbahngesellschaften getrennte Rechtspersönlichkeit. Unter welchen Voraussetzungen dennoch zugunsten der privaten Bahn enteignet und damit der systemimmanente Widerspruch zwischen Förderung eines wichtigen infrastrukturellen Vorhabens auf der einen und Gleichbehandlung der Privatrechtssubjekte im Wettbewerb auf der anderen Seite gelöst werden kann, ist Gegenstand der Untersuchung. difu
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291 S.
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Schriften zum Öffentlichen Recht; 885