Zur Sozialverträglichkeit von Umsiedlungen für den Braunkohlentagebau.
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SEBI: Zs 2548-4
BBR: Z 703
IRB: Z 885
BBR: Z 703
IRB: Z 885
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Abstract
Braunkohletagebau bis zu 400 Metern Tiefe kann Siedlungen nicht aussparen.Im Rheinischen Revier werden deshalb auch große Dörfer abgebrochen.Ihre Einwohner müssen umsiedeln.Es ist erklärtes Ziel der Politik und des Bergbautreibenden, diese Umsiedlungen sozialverträglich zu gestalten.Dazu sollen günstige Bemessungsgrundlagen für die Entschädigung von Eigentum und eine "gemeinsame Umsiedlung" beitragen Sozialverträglichkeit Sie erweist sich vor allem darin, ob auch schwächere Mitglieder einer Gemeinschaft und Außenseiter gleiche Chancen haben.Bisher nehmen nur etwa 50 % der Betroffenen an der "gemeinsamen Umsiedlung" teil.Daher sind frühzeitige Information der Betroffenen und ihre Beteiligung schon an den grundsätzlichen Entscheidungsprozessen erforderlich.Setzen die Beteiligungsrechte erst später ein, ist ein sozialverträgliches, also von den Umsiedlern aktiv mitgestaltetes Verfahren kaum noch denkbar.Der Beitrag entwickelt Vorschläge, wie die Umsiedler durch aktivierende Beratung zu selbständigem Handeln motiviert werden können.Durch verpflichtende Bekanntgabe der heutigen übergesetzlichen Entschädigungsleistungen des Bergbautreibenden könnte jeder künftige Umsiedler die zu erwartende Entschädigungshöhe vorausschätzen, wodurch die langdauernde Ungewißheit über die finanziellen Auswirkungen entfiele, die wiederum die Hauptursache für tiefgehende Entsolidarisierungsprozesse sind ...
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Braunkohlebergbau, Umsiedlung, Planungsverfahren, Enteignungsentschädigung, Partizipation, Sozialverträglichkeit, Bevölkerung/Gesellschaft, Wanderung
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1990), H.4/5, S.245-253, Lit.
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Braunkohlebergbau, Umsiedlung, Planungsverfahren, Enteignungsentschädigung, Partizipation, Sozialverträglichkeit, Bevölkerung/Gesellschaft, Wanderung