Raumordnungspläne unter neuen Anforderungen von Umweltschutz und Eigentumsgarantie
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DE
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Hannover
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ZLB: 2001/2360-4
IFL: Z 139 - 278
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KO
SW
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Abstract
Neue Anforderungen an die Aufstellung von Raumordnungsplänen ergeben oder verdeutlichen sich dadurch, dass eine raumordnerische Leitvorstellung nachhaltiger Raumentwicklung im Raumordnungsgesetz 1998 ausdrücklich gesetzlich verankert worden ist und besondere Regelungen zu "Umweltverträglichkeitsprüfungen" in der Raumordnung entstehen sowie Ziele der Raumordnung durch neuere bauplanungsrechtliche Regelungen zum Außenbereich in einen Durchgriff auf die Vorhabenzulassung hineingewachsen und auf diese Weise mit dem Bodenrecht und der Eigentumsordnung unmittelbar verknüpft worden sind. In beiden Richtungen ist auch die durch das Raumordnungsgesetz 1998 gebotene Novellierung der Landesplanungsgesetze vor die Aufgabe gestellt, in der Sache oder aus Rechtsgründen für notwendig erachtete materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Ausführungsregelungen zu schaffen. difu
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VI, 82 S.
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ARL-Arbeitsmaterial; 278