Die Europäische Gemeinschaft als Partei internationaler Umweltabkommen.

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Bonn

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ZLB: 98/1041

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Abstract

Die Europäische Gemeinschaft hat bis heute ca. 30 internationale Abkommen und Protokolle im Umweltbereich abgeschlossen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Umweltaußenpolitik der EG sind von politischen Aspekten geprägt. Trotz aller politischen Entscheidungen ist der Abschluß von Umweltabkommen an den rechtlichen Rahmenbedingungen des EG-Vertrages auszurichten. Es zeigt sich, daß die Vorschriften des Umweltkapitels 1986 durch die Einheitliche Europäische Akte nicht genügend auf die wachsende Globalisierung von Umweltschäden ausgerichtet wurden. Auch auf die Einbeziehung der Entwicklungsländer sind die primärrechtlichen Bestimmungen nicht zugeschnitten. Dennoch sind die Prinzipien des Umweltkapitels flexibel genug, um der internationalen Umweltpolitik gerecht zu werden. Da die externe von der internen Umweltpolitik der Gemeinschaft nicht zu trennen ist, setzt die erfolgreiche Bewältigung externer Umweltprobleme deren überzeugende innergemeinschaftliche Bewältigung voraus. Neben den globalen Umweltproblemen zählt die Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas zu den neuen Herausforderungen im Umweltschutz. Im Anhang werden die wichtigsten Umweltabkommen der EU aufgelistet. lil/difu

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262, XXXIII S.

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