Einfach laufen lassen. Die Verkeimung neu verlegter Trinkwasserleitungen ist ein Dauerproblem.
Deutscher Fachverl.
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Datum
2011
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Herausgeber
Deutscher Fachverl.
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Frankfurt/Main
Sprache
ISSN
0933-3754
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 5887
BBR: Z 551
BBR: Z 551
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der allgegenwärtige Keim mit der Bezeichnung Pseudomonas aeruginosa war in den seit Anfang Juli 2011 verlegten Trinkwasserleitungen im Ortsteil Sankt Ilgen der Stadt Leimen bei einer Routineuntersuchung nachgewiesen worden. Bei Pseudomonas-Bakterien ist der Grenzwert Null. Zwar wird in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) eine Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa nicht gefordert, sie kann aber vom Gesundheitsamt gemäß Paragraph 20 TrinkwV angeordnet werden. Bevor Trinkwasserleitungen ans Netz angeschlossen werden, müssen sie mehrere Tests bestehen. Zunächst wird die neu verlegte Leitung mit Wasser gefüllt und anschließend eine Druckprobe gemacht um festzustellen, ob alle Muffen und Dichtungen sauber verarbeitet sind und die Leitung dicht ist. Danach wird wieder gespült und gereinigt und abschließend eine bakteriologische Untersuchung in staatlich zugelassenen Prüflaboren durchgeführt. Diesen letzten wichtigen Test hatte die neue Trinkwasserleitung in Sankt Ilgen nicht bestanden. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag über die Verkeimung berichtet. Das Bakterium ist ein weit verbreiteter Boden- und Wasserkeim, ein so genannter Nasskeim, der in feuchten Milieus vorkommt, beispielsweise in feuchter Erde und Oberflächengewässern, aber auch in Waschbecken, Duschen, Toiletten oder Spülmaschinen. Es kann selbst in destilliertem Wasser oder einigen Desinfektionsmitteln überleben und wachsen, wenn kleinste Spuren von organischen Substanzen vorhanden sind. Für die Verkeimung der neuen Rohre in Sankt Ilgen können viele Quellen in Frage kommen. Möglich ist eine Verkeimung beim Hersteller, beim Transport, bei der Lagerung, auf der Baustelle oder beim Einbau. In diesem Zusammenhang wird auf die Regelwerke verwiesen, die vom Deutschen Verband des Gas- und Wasserfaches (DVGW) herausgegeben wurden. Wenn alle geforderten Regeln unter Hygieneaspekten bei der Herstellung nachgewiesenermaßen eingehalten wurden, kann eine DVGW-Zertifizierung erteilt werden. Darüber hinaus gelten hygienische Belange für die Dichtsysteme. Auch Zubehör wie das Gleitmittel für die Rohrmontage darf bei den Betrachtungen hygienischer Aspekte nicht ausgeschlossen werden. Nach Ansicht des DVGW handelt es sich bei Verkeimungen in Trinkwasserrohren nicht um ein flächenhaftes Problem, sondern um Einzelfälle, bei denen grundlegende Dinge wie hygienisches Arbeiten nicht beachtet wurden.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Entsorga-Magazin
Ausgabe
Nr. 11/12
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 11-13
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Versorgung , Wasser , Wasserqualität , Trinkwasserleitung , Schadstoff , Grenzwert , Prüfverfahren , Gesundheitsschutz , Hersteller , Transport , Lagerung , Rohrverlegung , Rohrmaterial , Hygiene , Regelwerk