Sozialrechtliche Entwicklungstendenzen in der Seeschiffahrt in der Freien Hansestadt Bremen.
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SEBI: 70/2597
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Zusammenfassung
In der Darstellung des heute geltenden Sozialrechts für die Seeschiffahrt und seiner Entwicklung wird der Nachweis qeführt, daß das Seesozialrecht geschichtlich gewachsen und daher nicht auswechselbar ist. Die mit der vorreformatorischen Zeit beginnende Untersuchung führt zu dem Ergebnis, daß Grundprinzipien des modernen Sozialrechts bereits in den ältesten überlieferten Ordnungen festgestellt werden können. Bereits das Mittelalter zwang die Berufsgeno sen in Solidargemeinschaften zur Selbstvorsorge. Der Schutz gegen typische Seegefahren wurde schrittweise auf alle Risikobereiche ausgedehnt und fand seine Vollendung in der Reichssozialgesetzgebung.
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Sozialrecht, Seeschiffsverkehr, Stadtgeschichte, Geschichte, Sozialgeschichte, Rechtsgeschichte
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Bremen, (1970) VIII/133 S., Lit.; Zus.
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Sozialrecht, Seeschiffsverkehr, Stadtgeschichte, Geschichte, Sozialgeschichte, Rechtsgeschichte