Staatliche Verantwortung und Krankenhausversorgung - Argumente für das duale Finanzierungssystem.

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0340-3602

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IRB: Z 368
ZLB: Zs 2420-4

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Abstract

Die staatliche Verantwortung für die stationäre Versorgung muß erhalten bleiben. Diese Auffassung hat der Freistaat Bayern anläßlich der Verabschiedung des GSG im Dezember 1992 betont. Mit der Forderung nach einer monistischen Krankenhausfinanzierung werden nach Meinung des Autors schwerwiegende Fragen der Länderkompetenz aufgeworfen. Es erscheine schwer vorstellbar, wie die Gesamtverantwortung eines Landes für die stationäre Versorgung beibehalten werden könnte, wenn sowohl die Finanzierungszuständigkeit für Investitionen wie auch die Krankenhausplanung auf die Krankenkassen übertragen würde. Angesichts bisheriger Erfahrungen mit der Planungskompetenz der Krankenkassen im Vorsorge- und Rehabereich bezweifelt der Autor, daß die Krankenkassen dieser Verantwortung besser gerecht werden könnten als die Länder. Auch für das einzelne Krankenhaus ist die Frage "Monistik-Dualistik" eingehend zu prüfen. Echte Dispositionsfreiheit über den Einsatz ihrer Investitionsmittel werden die Krankenhäuser nach Auffassung des Autors in keinem System haben. Zu den völlig ungeklärten Fragen im Zusammenhang mit der monistischen Krankenhausfinanzierung zählt die Problematik der Beitragsneutralität und notwendiger Kompensationen vor dem Hintergrund der nach wie vor ungeklärten finanziellen Größenordnung, die mit der Umstellung der Krankenhausfinanzierung verbunden ist.

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Das Krankenhaus

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Nr.12

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S.548-553

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