Wir bauen auf Sicherheit. Erdverlegte Leitungen - Schäden und Schutzmaßnahmen.
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IRB: Z 1222
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Zusammenfassung
Nach einem Überblick über die Häufigkeit von Schäden an erdverlegten Kabel- und Rohrleitungen, die hauptsächlich bei Baggerarbeiten entstehen, werden einige wesentliche Punkte des von der Tiefbau-Berufsgenossenschaft herausgegebenen Info-Blattes C 1 "Schutz vorhandener Erdleitungen" behandelt. Wichtigste Schutzmaßnahme ist die Erkundigungspflicht des Bauunternehmers. Dieser hat sich vor Baubeginn bei den zuständigen Behörden und Versorgungsunternehmen über die Lage vorhandener Leitungen zu informieren. Weiterhin sind bei den Bauarbeiten auf oberirdische Kennzeichen wie z.B. Hinweisschilder, Schachtdeckel oder Veränderungen der Straßenoberfläche sowie auf Kennzeichen im Erdreich wie z.B. Trassenwarnbänder und Abdeckungen zu achten. Zum Orten von Kabeln und metallischen Rohrleitungen stehen darüberhinaus elektronische Suchgeräte zur Verfügung. Abschließend werden einige wichtige Auszüge aus den maßgeblichen Vorschriften - UVV "Bauarbeiten", UVV "Erdbaumaschinen", DIN 1998, VOB/C "Erdarbeit" - erläutert und Verbesserungsmaßnahmen zum Leitungsschutz bei Bauarbeiten vorgestellt. (mz)
Beschreibung
Schlagwörter
Rohrleitung, Bagger, Beschädigung, Schutz, Bauunternehmer, Lage, Abdeckung, Schadenersatz, Versorgungsunternehmen, Recht, Unfallverhütungsvorschrift, Erdbaumaschine, Erdarbeit, Leistungsbeschreibung, Ausführung, Vorschrift, Verhalten, Strafrecht
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In: Tiefbau-Berufsgenossenschaft 99(1987), Nr.3, S.152-154, 157, 160-162, Abb.;Lit.
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Rohrleitung, Bagger, Beschädigung, Schutz, Bauunternehmer, Lage, Abdeckung, Schadenersatz, Versorgungsunternehmen, Recht, Unfallverhütungsvorschrift, Erdbaumaschine, Erdarbeit, Leistungsbeschreibung, Ausführung, Vorschrift, Verhalten, Strafrecht