Bauboden läßt sich mobilisieren. Durch gemeindlichen Infrastrukturbeitrag.
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Alle Versuche, das Problem der Grundrente durch Abschöpfung zu lösen oder mit Hilfe der Abschöpfung das Baulandangebot zu vergrößern, sind gescheitert. Alle Bestimmungen des Städtebaurechts haben weder das Baulandangebot vermehrt noch die Baulandpreise beruhigt. Das einzig wirksame Mittel zur Preisbeeinflussung ist ein ausreichende Ausweisung von Bauland und Erschließung durch die Gemeinden. Es müssen entsprechende Hemmnisse bei den Gemeinden abgebaut werden, wie die 10-%ige Selbstbeteiligung an den Erschließungskosten und den Gemeinden ist durch Gesetz die Erhebung eines Infrastrukturbeitrages zu gestatten. hg
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Schlagwörter
Recht, Bodenrecht, Kommunalrecht, Bodengewinn, Bodenreform, Bodenwertsteuer, Bauland, Bodenmarkt, Baulandpreis, Gemeindefinanzen
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 35(1982)Nr.2, S.76, 78-80, 82-83
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Recht, Bodenrecht, Kommunalrecht, Bodengewinn, Bodenreform, Bodenwertsteuer, Bauland, Bodenmarkt, Baulandpreis, Gemeindefinanzen