Die Umlagefähigkeit der Kosten für die alternative Suche nach einem Endlager.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
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Abstract
Seit Mitte der 70er Jahre wurde Gorleben als mögliches Endlager für hochradioaktive Abfälle intensiv erkundet; die Kosten haben die späteren Nutzer des Endlagers über Vorausleistungsbeiträge finanziert. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse sind eindeutig: Gorleben ist mutmaßlich nach den strengen Kriterien des Atomgesetzes ein geeigneter Standort. Um einen Konsens in der Gesellschaft zu erreichen, hat der Gesetzgeber gleichwohl beschlossen, deutschlandweit alternative Standorte zu erkunden. Eine Frage ist, wer die Kosten für dieses Verfahren zu tragen hat. Der Gesetzgeber hat sie als "Umlage" den künftigen Nutznießern auferlegt. Nach Ansicht des Autors zu Unrecht: Die politisch bedingten Kosten der Konsensfindung sind über Haushaltsmittel zu finanzieren. Dazu taugt weder die Umlage noch der Beitrag oder eine Sonderabgabe.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 4
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S. 213-220