Naturschutz durch europäisches Gemeinschaftsrecht. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und ihre Durchführung in der Bundesrepublik Deutschland.

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Baden-Baden

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ZLB: 2002/1705

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DI

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Abstract

Ziel der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)Richtlinie der EG ist es, die natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in Europa zu erhalten. Die Richtlinie stellt die Rechtsgrundlage für das europaweite Schutzgebietsnetz "Natura 2000" dar, das schutzwürdige Flächen untereinander verknüpfen und unter einem einheitlichen Schutzregime stehen soll. Der Aufbau des Schutzgebietsnetzes sowie die Anwendung der Schutzregelungen durch die Mitgliedstaaten werfen eine Vielzahl von Rechtsproblemen auf. Nach einer Darstellung des rechtlichen Zusammenhangs der FFH-Richtlinie werden zunächst deren Regelungen vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung kommentiert. Sodann unterzieht es die zur Umsetzung der Richtlinie ergangenen Vorschriften des deutschen Rechts einer Überprüfung anhand der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben und stellt hierbei erhebliche Defizite fest. Die Arbeit erläutert die rechtlichen Konsequenzen dieser Umsetzungsdefizite und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf. difu

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379 S.

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Ius Europaeum; 18