Zur Umstellung auf die Betriebskostenvollumlage im preisgebundenen Wohnungsbau.

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ZZ

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IRB: Z 877

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Die Wohnungswirtschaft muss sich darauf einstellen, dass spätestens ab 1.1.1987 alle Betriebskosten im preisgebundenen Wohnungsbestand umgelegt werden müssen. Rechtsgrundlage für den Zwang zur Vollumlage ist bei mit öffentlichen Mitteln oder mit Wohnungsfürsorgemitteln geförderten Wohnungen § 27 Abs.3 II.BV, bei den übrigen preisgebundenen Wohnungen § 27 Abs. 2 II. BV aufgrund der Verweisungen aus dem WoBauG und dem Städtebauförderungsgesetz. Es wird die Unabdingbarkeit der Betriebskostenvollumlage dargelegt und die Erfordernisse der Umstellung auf die Vollumlage aufgezählt. Dies erfordert zusätzlich eine Umstellungserklärung und die Prüfung von Art und Höhe der Betriebskosten. Es werden Einzelfragen der Betriebskostenermittlung erläutert. Es wird auf die Ausgliederung von nicht auf Wohnraum entfallenden Betriebskosten, den Verteilungsschlüssel, die Umlageausfallwagnis und auf die Betriebskostenabrechnung eingegangen.(hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Wohnungswirtschaft, Sozialer Wohnungsbau, Wohnungsbestand, Kostenverteilung, Betriebskosten, Kosten, Kostenumlegung, Recht, Wohnung

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 77(1986), Nr.8, S.390-398

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Wohnungswirtschaft, Sozialer Wohnungsbau, Wohnungsbestand, Kostenverteilung, Betriebskosten, Kosten, Kostenumlegung, Recht, Wohnung

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