Untersuchung von Altstandorten und Altdeponien.Grundsätze der Probenahme und Ausschreibungshinweise.

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0023-6268

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IRB: Z 1684

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Abstract

Die zweifelsfreie Beurteilung von Verdachtsflächen hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials setzt eine klare Definition der Aufgabenstellung im Vorfeld der Erkundung und eine fachgerechte Probenahme und Analytik voraus.Die Entnahme von Bodenproben erfolgt dabei nach einem detaillierten Probenahmeplan, der als Grundlage für die Kostenermittlung dient und Aussagen zu den Untersuchungsparametern und -medien sowie zu den Entnahmestellen enthalten soll.In Abhängigkeit von den gesuchten Schadstoffen und den örtlichen Rahmenbedingungen kann die Entnahme von Bodenproben mittels, Handsondierungen, Flächenmischproben, Schürfe, Klein- oder Tiefbohrungen erfolgen.Die abschließende Kennzeichnung der Bodenproben und die Dokumentation von Untergrundaufbau und Probenahmebedingungen bilden die Grundlage für die Interpretation der Untersuchungsergebnisse.

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LGA-Rundschau

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Nr.2

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S.53-58

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