Die Zulässigkeit von Nachfolgelastenverträgen bei "kleineren" Bebauungsplänen.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Zusammenfassung

In der ständigen Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht die Zulässigkeit von Nachfolgelastverträgen grundsätzlich bejaht.Durch einheitliche Kriterien wurde versucht sicherzustellen, dass nicht für hoheitliche Entscheidungen finanzielle Leistungen gefordert werden, obwohl nach dem geltenden Planungs-, Steuer- und Finanzausgleichsrecht die Finanzierung von Amts wegen gesichert ist. Auf dieser Grundlage ist davon auszugehen, dass in Gebieten mit erhöhtem Siedlungsdruck der Abschluss vom Nachfolgelastenvertraegen ohne Rücksicht auf die Größe der Planungseinheit für zulässig erachtet wird, wobei zur Abgrenzung der Gemeinden mit erhöhtem Siedlungsdruck entweder auf die Verordnung über die Genehmigungspflicht für den Bodenverkehr abgestellt werden oder eine Anlehnung an die Verdichtungsräume des Landesentwicklungsprogrammes erfolgen kann. rh

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Bebauungsplanung, Baugenehmigung, Gemeinde, Planungsrecht, Nachfolgelastenvertrag

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 113(1982)Nr.24, S.742-745, Lit.

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Bebauungsplanung, Baugenehmigung, Gemeinde, Planungsrecht, Nachfolgelastenvertrag

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