Der Erörterungstermin - Bestandsaufnahme und Reformvorschlag.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

Abstract

Der Erörterungstermin im Rahmen von Genehmigungsverfahren steht zunehmend in der Kritik. Er erfülle seinen Zweck nicht, sei zu aufwändig, dauere zu lang, sei zu teuer. Der Gesetzgeber reagierte mittlerweile, indem er der Verwaltung in zahlreichen Fällen die Möglichkeit des Verzichts auf den Erörterungstermin einräumte. In der Verwaltungspraxis führte diese Verzichtsmöglichkeit bislang ein Schattendasein, dessen Gründe der Beitrag näher beleuchtet. Das führt im Weiteren zu der Frage, ob die Kritik an dem Erörterungstermin tatsächlich berechtigt ist und an dem Erörterungstermin in der Regel also festgehalten werden sollte. Der Beitrag spricht sich für die Abschaffung des Erörterungstermins in der bislang praktischen Form aus. An seine Stelle soll eine Erörterung unter Beteiligung ausschließlich der Umweltverbände treten. Die unions- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines solchen Modells wird dargelegt.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 21

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S. 1343-1349

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