Umweltprüfung in der Bauleitplanung.
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DE
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Berlin
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ZLB: 4-2005/1104
DST: R 60/4611
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RE
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Abstract
Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung bei der Aufstellung von Bauleitplänen einschließlich der Pflicht zur Erstellung eines Umweltberichts als Bestandteil der Begründung des Bauleitplans wurde durch das EAG Bau zum 20.7.2004 eingeführt. Städte und Gemeinden müssen ihre Verfahrensabläufe und den Inhalt der Begründung, die einen Umweltbericht enthalten muss, entsprechend anpassen und eine Reihe weiterer Neuerungen umsetzen. Diese Arbeitshilfe soll dabei helfen. Ziel ist es, über die rechtliche Kommentierung hinaus praktische Empfehlungen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zu geben. Hinweise und Beispiele finden sich unter anderem zur Abfassung des Umweltberichts, zur zusammenfassenden Erklärung, zur Verfahrensgestaltung, zu den relevanten Schutzgütern und schließlich auch zum Monitoring. difu
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156 S.
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Arbeitshilfe