Warnungen und kritische Äußerungen als Mittel gemeindlicher Öffentlichkeitsarbeit.
Ergon
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Ergon
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DE
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Würzburg
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ZLB: 98/4128
DST: K 165/14
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DI
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Abstract
Warnungen und andere öffentliche Äußerungen haben die Rechtswissenschaft und Rechtsprechung lange Zeit nur am Rande beschäftigt. Sie galten als rechtlich problemlos. Warnungen vor Seuchen und Naturkatastrophen oder die Warnungen der Polizei vor den Gefahren der Kriminalität schaden niemandem, nützen allen und führen daher auch nicht zu Konflikten zwischen dem Staat und den Bürgern. Erhöhte Aufmerksamkeit haben Warnungen erst auf sich gelenkt, als sie sogenannte grundrechtssensible Bereiche berührten. Der Flüssigei-Skandal wurde durch eine Warnung des Regierungspräsidiums Stuttgart ausgelöst, das vor dem Verzehr von Nudeln mehrerer namentlich genannter Hersteller warnte. Ein weiterer umstrittener Bereich ist die allgemeine Umweltinformation. Das Umweltbundesamt und das Bundesgesundheitsamt warnte beispielsweise vor dem Gebrauch von Toilettensteinen, da sie die Gewässer unnötig belasteten. Hiergegen wehrten sich die Herstellerfirmen. Die kritische öffentliche Auseinandersetzung von Seiten des Staates mit neuen gesellschaftlichen Problemen führt zu Herausforderungen für die Rechtsprechung, da es nur eine grundrechtlich abgesicherte Meinungsfreiheit des Bürgers, nicht aber eine Meinungsfreiheit des Staates gibt. Die Arbeit will dazu beitragen, die bislang bestehende Lücke zu schließen. sg/difu
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196 S.
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Würzburger rechtswissenschaftliche Schriften; 8