Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im französischen Recht - Eine juristische Person. Untersuchung des französischen Rechts mit rechtsvergleichenden Hinweisen zum belgischen, schweizerischen, englischen und anglo-amerikanischen Recht.

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SEBI: 87/2642

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Der französische Gesetzgeber hat der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine eigene Rechtspersönlichkeit zuerkannt. Die Wohnungseigentümer werden als ein mit Rechtsfähigkeit ausgestattetes Syndikat zusammengefaßt. Damit ist der Diskussion in Frankreich über die Rechtsnatur der Gemeinschaft ein Ende gesetzt. Die Arbeit erörtert nach einleitenden historischen und weiter ausgreifenden rechtsvergleichenden Ausführungen einen bis in die Einzelheiten gehenden Vergleich zwischen dem französischen und deutschen Recht des Wohnungseigentums. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt beim französischen Recht und dort insbesondere bei der Behandlung der Rechtspersönlichkeit der französiischen Wohnungseigentümer. In der Untersuchung werden u.a. behandelt: das Syndikat als unabdingbares Organ im Wohnungseigentumsrecht sowie das Syndikat als Verwaltungsorgan. gzi/difu

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Wohneigentum, Wohnungseigentumsrecht, Wohnungseigentümergemeinschaft, Juristische Person, Syndikat, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Wohnungswesen, Recht, Wohnung

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Hamburg: Hammonia (1986), 244 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Montpellier 1984/85)

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Wohneigentum, Wohnungseigentumsrecht, Wohnungseigentümergemeinschaft, Juristische Person, Syndikat, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Wohnungswesen, Recht, Wohnung

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