Staatshaftung für verzögertes Amtshandeln.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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ZLB: 2003/1804
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RE
DI
DI
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Abstract
Die Untersuchung widmet sich der Frage, ob auch ein verzögertes Handeln exekutiver Organe im Falle eines individuellen Schadens eine Haftung des Staates auslösen kann. Es werden zunächst falltypische Urteile dargestellt und auf eine einheitliche Vorgehensweise und Folgerichtigkeit überprüft. Der Rechtsprechungsübersicht folgt eine nach Anspruchsgrundlagen differenzierte systematische Würdigung des Untersuchungsgegenstandes. Der zweite Teil befasst sich mit dem positivierten Ausgleichsanspruch der Amtshaftung gem. Art. 34 GG, § 839 BGB und geht der Frage nach, welche spezifischen Probleme sich aus dem Umstand ergeben, dass eine Entscheidung verzögert getroffen worden ist und wie Verzögerungen im Gerichtsverfahren amtshaftungsrechtlich zu beurteilen sind. Im dritten Teil wird mit dem Blick auf die Verzögerungsfälle der Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff (u.a. Merkmal Schutzgut) erörtert. Nach der Erörterung des Anspruchs auf Folgenbeseitigung im vierten Teil folgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse. goj/difu
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XI, 204 S.
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Völkerrecht, Europarecht, Staatsrecht; 28