Staatshaftung für verzögertes Amtshandeln.

Heymann
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Heymann

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Köln

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 2003/1804

item.page.type

item.page.type-orlis

RE
DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Untersuchung widmet sich der Frage, ob auch ein verzögertes Handeln exekutiver Organe im Falle eines individuellen Schadens eine Haftung des Staates auslösen kann. Es werden zunächst falltypische Urteile dargestellt und auf eine einheitliche Vorgehensweise und Folgerichtigkeit überprüft. Der Rechtsprechungsübersicht folgt eine nach Anspruchsgrundlagen differenzierte systematische Würdigung des Untersuchungsgegenstandes. Der zweite Teil befasst sich mit dem positivierten Ausgleichsanspruch der Amtshaftung gem. Art. 34 GG, § 839 BGB und geht der Frage nach, welche spezifischen Probleme sich aus dem Umstand ergeben, dass eine Entscheidung verzögert getroffen worden ist und wie Verzögerungen im Gerichtsverfahren amtshaftungsrechtlich zu beurteilen sind. Im dritten Teil wird mit dem Blick auf die Verzögerungsfälle der Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff (u.a. Merkmal Schutzgut) erörtert. Nach der Erörterung des Anspruchs auf Folgenbeseitigung im vierten Teil folgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse. goj/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

XI, 204 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Völkerrecht, Europarecht, Staatsrecht; 28