Denkmalschutz und zeitgeschichtliche Architektur.

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DE

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Erlangen-Nürnberg

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ZLB: 2000/1579

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DI

Zusammenfassung

Die Einbeziehung moderner Bauten in den hoheitlichen Denkmalschutz ist eine juristisch noch mangelhaft erschlossene Frage. Die Arbeit beginnt mit einem Überblick über die rechtliche Problematik sowie über die betreffenden Objekte und stellt die in der Literatur angeführten Argumente für und gegen die Einbeziehung moderner Gebäude in den Denkmalschutz dar, die verschiedenen landesrechtlichen Regelungen und der verwaltungsrechtlichen Literatur zum Thema der Zeitgrenze im Denkmalbegriff. Differenziert wird zwischen "Geschichtlichkeit" im Sinne eines Zusammenhangs zwischen Denkmalbegriff und Zeit einerseits und "eliminatorischer" Geschichtlichkeit, also einem Ausschluss der rezenten Bauten, andererseits. Lexikalische und etymologische Betrachtungen des Begriffs "Denkmal" ergeben einen Widerspruch zu der Auffassung, ein Ausschluss der Moderne ergebe sich bereits aus "der Semantik des Begriffs selbst". Das Alter des Bauwerks liefert dem Betrachter keine verbindliche Aussage über die denkmalschützerisch relevante "Botschaft" des Objekts. Ein Gebäude ist weder durch Erreichen eines bestimmten Alters Denkmal, noch muss keine bestimmte objektive Zeitdauer verstrichen sein, um die Denkmaleigenschaft zu begründen. Die Feststellung der Denkmaleigenschaft erfordert eine einzelfallbezogene Prüfung, die eine bestmögliche Einbeziehung der individualrechtlichen Positionen gewährleistet. Dies kann das deklaratorische System nicht leisten und ist daher als im Widerspruch zu einem effektiven Eigentumsschutz abzulehnen. goj/difu

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L, 233 S.

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