Die Errichtung selbständiger Bundesoberbehörden und des ihnen unterstellten Verwaltungsunterbaus nach Art. 87 Abs. 3 GG.

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SEBI: 79/1469

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Das Grundgesetz weist den Bundesländern gegenüber dem Bund in der Zuständigkeitsverteilung für die staatliche Verwaltung eine eindeutige Vorrangstellung zu.Art. 87 Grundgesetz erlaubt andererseits dem Bund für die Bereiche, für die ihm die Gesetzgebung zusteht, selbständige Bundesoberbehörden und unter bestimmten Voraussetzungen auch bundeseigene Mittel- und Unterbehörden zu errichten.Die Studie hat zum Ziel, die Möglichkeiten und Grenzen für einen Ausbau der unmittelbaren bundeseigenen Verwaltung nach dieser Vorschrift aufzuzeigen.Ausgehend davon, daß die Gesetzgebungskompetenz des Bundes die Sachbereiche bestimmt, in denen bundeseigene Behörden errichtet werden können, bestimmt die Studie zunächst die Merkmale und Begriffe der Vorschrift und den sachlichen Aufgabenkreis, innerhalb dessen eine Bundesoberbehörde eingerichtet werden kann.Darüberhinaus prüft sie die Möglichkeiten zur Verstärkung der Verwaltungskraft der Bundesoberbehörden in der Form der Mischverwaltung sowie die Möglichkeiten der Errichtung von Mittel- und Unterbehörden. hw/difu

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Bundesbehörde, Bundesverwaltung, Mischverwaltung, Verwaltungsorganisation, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht

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Köln: (1978), XVII, 181 S., Lit.

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Bundesbehörde, Bundesverwaltung, Mischverwaltung, Verwaltungsorganisation, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht

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