Wegschauen geht nicht mehr. Abwasserentsorgung. T. 2.
Eppinger
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Eppinger
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: 4-Zs 3025
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Abstract
Zunehmend wird erkannt, dass die zentrale Abwasserentsorgung der Städte und Gemeinden nur als technische Einheit verstanden werden kann, die aus privaten und öffentlichen Entwässerungsanlagen besteht. Wenn eine ordnungsgemäße Ableitung des Abwassers von Grundstücken nicht gewährleistet ist, kann die Kommune ihrer Pflicht zur Abwasserbeseitigung nicht nachkommen. Daher ist es erforderlich, dass die Wasser- und Baubehörden und auch die Betreiber öffentlicher Kanalnetze erweiterten Einfluss auf die Instandhaltungsaktivitäten an Entwässerungsanlagen auf privaten Grundstücken nehmen und die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Zu nennen sind hier das neue Wasserhaushaltsgesetz, die Landeswassergesetze und die örtlichen Entwässerungssatzungen. Die Überprüfung und Sanierung von Anlagen der Grundstückentwässerung ist mit unterschiedlichen Anforderungen und Ansprüchen verbunden. Da die Grundstückseigentümer mit den komplexen Aufgaben und Pflichten in der Regel überfordert sind, bedarf es Hilfestellungen in rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht sowie strategischer Vorgehensweisen. In dem Beitrag wird in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass Kommunen alleine oft nicht in der Lage sind, den Grundstückseigentümer von der Planung bis zur Abnahme zu betreuen, da die Personaldecken bei den Abwasserbeseitigungspflichtigen gewöhnlich dünn sind und keine umfassende Begleitung der Grundstückseigentümer zulassen. Daher wird meist auf eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Kommune, Grundstückseigentümer und privatem Dienstleister zurückgegriffen. Viele Kommunen scheuen noch davor zurück, Bürgerinnen und Bürger mit dem brisanten Thema Grundstücksentwässerung vertraut zu machen. Da erfahrungsgemäß mindestens 80 Prozent der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen schadhaft sind und eine Gefahr für Boden und Grundwasser darstellen, ist es an der Zeit, das unpopuläre Thema anzugehen und der Öffentlichkeit zu verdeutlichen, dass Umweltschutz jedermanns Beitrag erfordert und Geld kostet.
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Der Gemeinderat
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Nr. 10
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S. 58-59