Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Vermögensgegenständen durch die Gemeinden.
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SEBI: 91/3859
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Zusammenfassung
Die Frage nach den rechtlichen Vorgaben für Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Vermögen durch die Gemeinde nach Pargr.Pargr. 76, 77 Gemeindeordnung (GO) von Nordrhein-Westfalen wird aufgeworfen; die Ergebnisse sind wegen Pargr. 42 I Kreisordnung auf die Kreise übertragbar sowie auch für andere Bundesländer verwertbar. Die Pargr.Pargr. 76, 77 GO sind unpräzise und werfen daher Probleme der Vorgaben bei einer Gegenleistung auf, die bei einer Veräußerung zu fordern oder bei einem Erwerb zu erbringen ist. Dabei geht es u. a. um die (subventionsähnliche) verbilligte Abgabe von Grundstücken zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben. Untersucht wird ferner das Wirtschaftlichkeitsgebot nach Pargr. 62 GO. Weiterhin geht es um den Umfang der gerichtlichen und aufsichtsbehördlichen Kontrollbefugnis hinsichtlich der Entscheidungen über Erwerb, Veräußerung und Nutzungsüberlassung von Vermögensgegenständen. rebo/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Vermögen, Gemeindevermögen, Gemeindeordnung, Gemeindefinanzen, Gemeindefinanzhaushalt, Haushaltsrecht, Erwerb, Veräußerung, Wirtschaftlichkeit, Aufsicht, Bodenrecht, Rechtsgeschichte, Wirtschaftsförderung, Haushaltswesen, Recht, Kommunalrecht
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Köln: Heymann (1991), XVI, 150 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1990)
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Vermögen, Gemeindevermögen, Gemeindeordnung, Gemeindefinanzen, Gemeindefinanzhaushalt, Haushaltsrecht, Erwerb, Veräußerung, Wirtschaftlichkeit, Aufsicht, Bodenrecht, Rechtsgeschichte, Wirtschaftsförderung, Haushaltswesen, Recht, Kommunalrecht
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Kommunalwissenschaftliche Forschung und kommunale Praxis; 2