Zwangsvollstreckung gegen Behörden. Die Handhabung der zivilprozessualen Vollstreckungsnormen bei der Zwangsvollstreckung aus allgemeinen Leistungsurteilen gegen Verwaltungsträger.
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SEBI: 83/420
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Zusammenfassung
In einem Sozialstaat tritt der Staat dem Bürger zunehmend leistend gegenüber. In entsprechendem Umfang wächst die Aufgabe der Verwaltungsrichtsbarkeit, Konfliktfälle auf dem Gebiet der Leistungsverwaltung zu lösen. Der verwaltungsgerichtliche Individual- Rechtsschutz ermöglicht es dem Bürger, in diesem Bereich seine Leistungsansprüche gegenüber der Exekutive durchzusetzen. Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellt als Instrument die Leistungsklage zur Verfügung, die als Verpflichtungsklage und als allgemeine Leistungsklage in Erscheinung tritt. Der 17. Abschnitt der VwGO enthält Regelungen für die Zwangsvollstreckung aus verwaltungsgerichtlichen Vollstreckungstiteln. Die Vollstreckung aus allgemeinen Leistungstiteln, die andere Leistungen als Geldzahlungen vorsehen, ist in der VwGO nicht ausdrücklich geregelt. Diese Frage machte der Verfasser zum Gegenstand seiner Untersuchung. ks/difu
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Zwangsvollstreckung, Behörde, Verwaltungsrechtsstreit, Verwaltungsgerichtsordnung, Prozessrecht, Leistungsklage, Verwaltungsrecht
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Berlin:Duncker & Humblot (1982), 125 S., Lit.(jur.Diss.; Kiel 1981/82)
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Zwangsvollstreckung, Behörde, Verwaltungsrechtsstreit, Verwaltungsgerichtsordnung, Prozessrecht, Leistungsklage, Verwaltungsrecht
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Schriften zum Prozeßrecht; 77