BayVGH, Urteil vom 4.9.1984 Nr. 1 B 82 A.439, rechtskräftig.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
SEBI: Zs 987-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Eine Gemeinde muss die Auswirkungen der Bauleitplanung einer anderen Gemeinde hinnehmen, wenn die Planung aufgrund fehlerfreier interkommunaler Abwägung zustande gekommen ist. Der betroffenen Gemeinde steht auf der Grundlage des § 2 Abs. 4 BBauG ein Abwehrrecht zu, wenn bei der interkommunalen Abwägung ihre Planungshoheit nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden ist. Das interkommunale Abwägungsgebot ist verletzt, wenn bei Verwirklichung der Planung ein Zustand entsteht, der mit den Leitzielen des BBauG nicht vereinbar ist. (-y-)
Beschreibung
Schlagwörter
Bebauungsplan, Planungshoheit, Nachbarklage, Rechtsprechung, Bebauungsplanverfahren, Interessenabwägung, Abwägungsgebot, Bundesbaugesetz, Nachbargemeinde, Kommunale Zusammenarbeit
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Bayerische Verwaltungsblätter, München 116(1985), Nr.3, S.83-87
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Bebauungsplan, Planungshoheit, Nachbarklage, Rechtsprechung, Bebauungsplanverfahren, Interessenabwägung, Abwägungsgebot, Bundesbaugesetz, Nachbargemeinde, Kommunale Zusammenarbeit