Hamm - zentralörtliche Position und Einzugsbereich.
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1977
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ZZ
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SEBI: 78/3402
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GU
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Zusammenfassung
Aufgabe des Gutachtens war die Bestimmung des Einzugsbereichs der Stadt Hamm und die Überprüfung der Voraussetzungen für eine zentralörtliche Einstufung. Durch Analse der Pendelbewegungen wurde nachgewiesen, daß Hamm einen eigenen Einzugsbereich besitzt. Zur Bestimmung der Arbeitsmarktregionen wurde eine Input-Output-Analyse durchgeführt, während die zentralörtliche Verflechtung mit Hilfe der Faktorenanalyse herausgearbeitet wurde. Auch der Vergleich der ermittelten Einwohnerzahl mit den in der Literatur angegebenen und den in Nordrhein-Westfalen empirisch vorgefundenen Mindestgrößen ergab keine Gründe gegen die Ausweisung Hamms als Oberzentrum, so daß eine solche Einstufung für konsequent erachtet wurde. bp/difu
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(1977), 32 S., Kt.; Tab.; Lit.
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Serie/Report Nr.
Tatsachen und Berichte; 28