Die rechtliche Stellung und die Aufgaben des Löschungsunternehmens bei der sogenannten Verwaltungslöschung im Hafen von Genua.

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SEBI: 78/5419

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Im Hafen von Genua muß das Beladen und das Löschen von Schiffen durch speziell genehmigte Ladungs- bzw.Löschungsunternehmen erfolgen.Die Tätigkeiten am Kai müssen alle durch die sogenannten Hafenarbeitergesellschaften ausgeführt werden.Die Rechtsfragen dieses Themas bestehen aus den Komplexen Verwaltungsordnung der Schiffahrt, dem Rechtsverhältnis zwischen Verfrachter und dem Löschungsunternehmen, Fragen der Verwahrung (Löschungsunternehmen als Depositar zugunsten des Empfängers), Haftung und Exkulpation des Löschungsunternehmers sowie den Urkunden (Löschquittung und Lieferschein).Weitere Akzente werden auf die Behandlung der Hafenarbeitergesellschaft, insbesondere ihren Verträgen und ihres Monopols, und das internationale Seerecht gesetzt. chb/difu

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Schifffahrt, Löschen, Verwaltung, Hafen, Arbeit, Entladen, Verband, Stadtsoziologie, Wasserweg, Stadtgeschichte

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Hamburg: (1966), 105 S., Lit.

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Schifffahrt, Löschen, Verwaltung, Hafen, Arbeit, Entladen, Verband, Stadtsoziologie, Wasserweg, Stadtgeschichte

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